
Foto: Photo by Carl Gruner on Unsplash
Compliance-Risiken für Führungskräfte im DACH-Raum
Die Razzia gegen einen ehemaligen Signa-Aufsichtsrat wegen Untreue-Verdachts zeigt: Strafrechtliche Verantwortung trifft auch Führungskräfte. Unternehmen im DACH-Raum müssen Whistleblowing-Systeme und Compliance-Prozesse anpassen, um Risiken zu minimieren. Doch wie gelingt das rechtssicher?
Lena Bachmann
17. April 2026
Die aktuellen Ermittlungen gegen einen Ex-Aufsichtsrat der Signa-Gruppe wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug verdeutlichen ein zentrales Problem: Führungskräfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen zunehmend unter strafrechtlicher Beobachtung. Besonders relevant ist dabei der Tatbestand der Untreue, der nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Aufsichtsräte und Betriebsräte betrifft. Im DACH-Raum gelten hier ähnliche rechtliche Grundlagen, etwa § 266 StGB in Deutschland, § 153 StGB in Österreich oder Art. 158 StGB in der Schweiz. Diese Normen sanktionieren pflichtwidrige Handlungen, die zu Vermögensschäden für das Unternehmen führen – etwa durch überhöhte Vergütungen oder riskante Geschäftsentscheidungen. [7][8]
Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen verschärfen den Druck auf Unternehmen, interne Meldesysteme einzurichten. In Deutschland verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) seit Juli 2023 Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden – und ab Dezember 2023 auch solche ab 50 Mitarbeitenden – zur Implementierung vertraulicher Meldewege. Österreich hat mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) ähnliche Regelungen eingeführt, während die Schweiz zwar keine direkte Umsetzung der EU-Richtlinie vornahm, aber über das Strafgesetzbuch und Datenschutzrecht vergleichbare Schutzmechanismen bietet. Diese Systeme sollen Verstöße frühzeitig aufdecken und Whistleblower vor Repressalien schützen. [1][4]
Ein zentrales Problem bleibt die praktische Umsetzung der Meldewege. Viele Unternehmen im DACH-Raum haben zwar Systeme eingeführt, doch deren Effektivität hängt von der Unternehmenskultur ab. Studien zeigen, dass Mitarbeiter oft aus Angst vor Konsequenzen auf Meldungen verzichten – selbst wenn rechtlicher Schutz besteht. Besonders kritisch ist dies in hierarchisch geprägten Branchen wie der Immobilienwirtschaft oder dem Finanzsektor, wo Compliance-Verstöße besonders schwerwiegend sein können. Die Richtlinie sieht zwar vor, dass Meldungen vertraulich behandelt werden müssen, doch die Realität zeigt, dass viele Whistleblower Misstrauen gegenüber internen Kanälen hegen. [2][5]
Datenschutzrechtliche Anforderungen stellen eine weitere Hürde dar. Whistleblowing-Systeme müssen DSGVO-konform betrieben werden, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Hinweisgebern und Beschuldigten. In der Schweiz gelten noch strengere Regeln, da das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) eine explizite Rechtsgrundlage oder Einwilligung für die Datenverarbeitung verlangt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Meldungen nicht nur vertraulich, sondern auch datenschutzrechtlich einwandfrei bearbeitet werden. Andernfalls drohen Bußgelder und Reputationsschäden. [2][6]
Betriebsräte sind ebenfalls von strafrechtlichen Risiken betroffen. In Deutschland kann eine überhöhte Vergütung von Betriebsratsmitgliedern den Tatbestand der Untreue erfüllen, wenn sie nicht dem BetrVG entspricht. Dies zeigt, dass Compliance nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch Arbeitnehmervertretungen betrifft. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass Vergütungsstrukturen transparent und rechtlich abgesichert sind. Besonders in Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundsätze, auch wenn die konkreten Normen variieren. [7][8]
Die aktuellen Entwicklungen unterstreichen die Notwendigkeit einer proaktiven Compliance-Strategie. Unternehmen im DACH-Raum müssen nicht nur Meldewege einrichten, sondern auch eine Kultur der Transparenz fördern. Dies erfordert Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter, klare Richtlinien für Vergütungen und regelmäßige Überprüfungen der internen Prozesse. Nur so lassen sich strafrechtliche Risiken minimieren und das Vertrauen in die Unternehmensführung stärken. [3][4]
Praktische Maßnahmen sind entscheidend, um Compliance-Risiken zu begrenzen. Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob ihre Meldewege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob Mitarbeiter diese tatsächlich nutzen. Schulungen für Führungskräfte und Betriebsräte zu strafrechtlichen Risiken sind ebenso wichtig wie die regelmäßige Überprüfung von Vergütungsstrukturen. Zudem sollte eine unabhängige Stelle für die Bearbeitung von Meldungen zuständig sein, um Vertraulichkeit und Neutralität zu gewährleisten. [1][5]
Hintergrund
Der Fall des ehemaligen Signa-Aufsichtsrats zeigt exemplarisch, wie schnell Führungskräfte im DACH-Raum in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten können. Die EU-Whistleblower-Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungen haben die Compliance-Anforderungen verschärft, doch viele Unternehmen kämpfen noch mit der praktischen Umsetzung. Besonders in Deutschland und Österreich sind die gesetzlichen Vorgaben streng, während die Schweiz mit ihrem Datenschutzrecht zusätzliche Hürden setzt. Eine klare Compliance-Strategie ist daher unerlässlich, um Risiken zu minimieren.
Quellen
- [1]Hinweisgeberschutzgesetz - Umsetzung der EU-Whistleblower-RL | Recht | Haufe
- [2]Die EU-Whistleblower-Richtlinie (für Firmen) | activeMind.legal
- [3]Hinweisgeberschutzgesetz – 9 wichtige Punkte | Haufe Akademie
- [4]Whistleblowing - DLA Piper GENIE
- [5]EU Whistleblower Protection Directive: Practical implementation considerations - DLA Piper GENIE
- [6]The EU ‘Whistleblower Protection Directive’: The Essential Blueprint
- [7]Strafbarkeit von Betriebsräten: Untreue-Risiko bei zu hoher Betriebsratsvergütung
- [8]Strafrecht beim Entgelt - Kanzlei Wittig Ünalp
Weitere Beiträge

Überstundenzuschläge ab 2026: Steuerreform mit Hürden
Lena Bachmann·19. April 2026
Ab 2026 plant Deutschland eine begrenzte Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Doch EU-Richtlinien, Datenschutz und Tarifverträge setzen enge Grenzen. Was Arbeitgeber im DACH-Raum jetzt beachten müssen.

Kündigungsschutz vs. Whistleblowing: Ein Dilemma
Lena Bachmann·19. April 2026
Bayerns Ministerpräsident fordert eine Lockerung des Kündigungsschutzes, um betriebliche Flexibilität zu stärken. Gleichzeitig schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Whistleblower vor Repressalien. Wie lassen sich diese gegensätzlichen Ziele im DACH-Raum vereinbaren?

Entlastungsprämie 2026: Freiwillig, aber nicht beliebig
Lena Bachmann·18. April 2026
Ab 2026 müssen Arbeitgeber im DACH-Raum die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen – parallel wird die freiwillige Entlastungsprämie diskutiert. Doch ohne klare Regeln drohen rechtliche Fallstricke. Was HR jetzt beachten muss.