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Duty of Care: Pflichten für mobile Teams

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Arbeitsrecht & Compliance

Duty of Care: Pflichten für mobile Teams

Eine aktuelle Analyse von Workflex SOS zeigt: Arbeitgeber im DACH-Raum stehen unter wachsendem Druck, ihre Fürsorgepflicht für mobile Mitarbeitende rechtssicher umzusetzen. EU-Richtlinien und globale Risiken erhöhen die Anforderungen an Compliance und Notfallmanagement. Wie Unternehmen Haftungsrisiken minimieren und gleichzeitig die Sicherheit ihrer Teams gewährleisten.

Lena Bachmann

9. Juli 2026

Die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern – im Englischen als Duty of Care bezeichnet – ist kein neues Konzept, gewinnt aber im DACH-Raum durch regulatorische Verschärfungen und globale Unsicherheiten an Dringlichkeit. Besonders betroffen sind Unternehmen mit internationalen Geschäftsreisen, Entsendungen oder Remote-Arbeitsmodellen. Laut Maximilian Goulnik von Workflex SOS steigen die Erwartungen an proaktive Maßnahmen wie Risikoanalysen und digitale Notfalltools, um rechtliche und operative Risiken zu begrenzen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie verstärkt diesen Trend, indem sie interne Meldesysteme zur Pflicht macht – ein Instrument, das auch als Frühwarnsystem für Sicherheitslücken dienen kann. [6][7]

Rechtlich verankert ist die Duty of Care in den Arbeitsschutzgesetzen der DACH-Staaten, allerdings mit unterschiedlichen Nuancen. In Deutschland und Österreich verpflichten detaillierte Regelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber, Gefährdungen für Mitarbeitende aktiv zu minimieren – auch bei Auslandsaufenthalten. Die Schweiz setzt mit Artikel 328 des Obligationenrechts (OR) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ähnliche Standards, bleibt jedoch in der Ausgestaltung weniger konkret. Diese Unterschiede erfordern von international tätigen Unternehmen eine länderspezifische Anpassung ihrer Richtlinien, um Compliance-Risiken zu vermeiden. [1][3]

Die zunehmende Mobilität von Mitarbeitenden verschärft die Herausforderungen für Arbeitgeber. Geschäftsreisen und Entsendungen nehmen seit Jahren zu, getrieben durch globale Projekte und den Fachkräftemangel. Gleichzeitig steigen die Risiken: Geopolitische Spannungen, Gesundheitsgefahren und komplexe Einreisebestimmungen erhöhen die Planungsunsicherheit. Eine Analyse von trabiz zeigt, dass Krisenregionen wie der Nahe Osten oder Länder mit instabilen politischen Verhältnissen besondere Vorsicht erfordern. Unternehmen müssen hier nicht nur logistische, sondern auch rechtliche Hürden wie Visa-Anforderungen oder A1-Bescheinigungen im Blick behalten. [1][2]

Ein zentraler Baustein der Duty of Care ist die datenschutzkonforme Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO setzt hier enge Grenzen, insbesondere wenn es um das Tracking von Reisenden oder die Speicherung sensibler Gesundheitsdaten geht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen – etwa digitale Notfallplattformen oder Reise-Apps – den Anforderungen an Transparenz und Zweckbindung genügen. Gleichzeitig dürfen sie keine Lücken in der Dokumentation lassen, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass sie ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind. [2]

Praktische Lösungen für die Umsetzung der Duty of Care kommen zunehmend von spezialisierten Anbietern. Workflex SOS etwa bietet Tools für Travel Risk Management an, die Compliance-Prüfungen (z. B. A1-Bescheinigungen) mit Notfallunterstützung kombinieren. Solche Systeme ermöglichen es Unternehmen, Risiken zentral zu überwachen und im Ernstfall schnell zu reagieren. Auch die Integration von Whistleblowing-Systemen kann helfen, Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen – etwa wenn Mitarbeitende auf unzureichende Reisevorbereitungen hinweisen. [7][8]

Die Umsetzung der Duty of Care erfordert eine strategische Herangehensweise, die über reine Compliance hinausgeht. Unternehmen sollten nicht nur rechtliche Vorgaben erfüllen, sondern auch eine Kultur der Fürsorge etablieren. Dazu gehört, Mitarbeitende für Risiken zu sensibilisieren und klare Prozesse für Notfälle zu definieren. Besonders in der Schweiz, wo die gesetzlichen Vorgaben weniger detailliert sind, können freiwillige Standards wie ISO 31030 (Travel Risk Management) Orientierung bieten. Langfristig zahlt sich eine proaktive Haltung aus: Sie minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen der Belegschaft. [3]

Für Unternehmen im DACH-Raum wird die Duty of Care zu einem entscheidenden Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Mobile Mitarbeitende erwarten heute nicht nur flexible Arbeitsmodelle, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit – sei es bei Geschäftsreisen oder im Homeoffice. Arbeitgeber, die hier klare Strukturen schaffen, können sich als verantwortungsvolle Partner positionieren. Gleichzeitig müssen sie die Balance zwischen Schutz und Datenschutz wahren, um nicht in die Falle übermäßiger Kontrolle zu tappen. Die Praxis zeigt: Erfolgreiche Lösungen kombinieren digitale Tools mit menschlicher Expertise. [2][7]

Hintergrund

Im DACH-Raum unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Duty of Care deutlich: Während Deutschland und Österreich mit detaillierten Arbeitsschutzgesetzen klare Vorgaben machen, setzt die Schweiz stärker auf allgemeine Fürsorgepflichten. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hat in allen drei Ländern zu einer Stärkung interner Meldesysteme geführt, die auch für die Sicherheit mobiler Teams relevant sind. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch globale Risiken wie Pandemien oder geopolitische Konflikte, die eine kontinuierliche Anpassung der Unternehmensrichtlinien erfordern.

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